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Asbest ist ein natürlicher Bestandteil bestimmter Gesteine: Es ist ein faserförmiges Mineral, das in verschiedenen Varianten existiert. Dazu gehören etwa Amosit (Braunasbest), Krokydolith (Blauasbest) oder Chrysotil (Weissasbest). Deren Adern werden gezielt aus dem umgebenden Gestein herausgebrochen und immer weiter in einzelne Fasern mehrerer Längenklassen getrennt.
Asbest ist hitzebeständig bis 1000 Grad Celsius, wasser- und witterungsresistent und ebenso säure- wie laugenbeständig. Es ist biologisch nicht abbaubar, lässt sich zu Fäden spinnen, zu Textilien verarbeiten und verstärkt Verbundwerkstoffe. Asbest hält ewig, hiess es früher – und preisgünstig war es auch. Heute gilt es als einer der gefährlichsten Schadstoffe.
Immer dann, wenn Asbest-Fasern in die Luft freigesetzt werden und in die Atemwege gelangen, wird es gefährlich. Insbesondere auf schwach gebundenen Asbestzement mit seinem geringen Bindemittelanteil ist zu achten: Schon kleine Erschütterungen können ausreichen, um Fasern in Umwelt und Lunge gelangen zu lassen.
Dies ist auch der Fall bei Materialien aus verwittertem oder gealtertem asbesthaltigen Faserzement. Intakter gebundener Faserzement dagegen ist unbedenklich. Gefahr für die Gesundheit besteht auch beim Bearbeiten von Asbestprodukten, beim Abschlagen von Verputz oder Abbruch.
Das Lungengewebe kann die nadelspitzen Kristallfasern weder abbauen noch wieder heraustransportieren. Um die Fasern herum bilden sich im Laufe der Zeit charakteristische Asbestkörperchen. Diese verbleiben Jahrzehnte lang in den Lungenbläschen, verkalken und sind Ursache für bindegewebige Verhärtungen (Asbestose), chronische Entzündungen oder Wasseransammlungen (Pleuraerguss). Obendrein können sie auch sehr viel später noch zu bösartigen, unheilbaren Erkrankungen wie Lungenkrebs und Lungenfellkrebs führen.
Die Blütezeit von Asbestbaustoffen lag zwischen 1960 und 1990: Über 3.000 Produkte mit Asbest waren auf dem Markt. Sie endete schrittweise bis zum Verbot der Asbestherstellung und -verwendung in der Schweiz 1990, zeitgleich mit dem Nachbarn Österreich und früher als in Deutschland (1993). Ein EU-weites Verbot gibt es erst seit 2005.
Da aber im Jahr 2020 80 Prozent aller Häuser in der Schweiz vor 1990 gebaut wurden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich in deiner Wohnung Asbest-Altlasten finden.
Laut Bauarbeitenverordnung sind vorab die Gefahren zu ermitteln und Risiken zu bewerten. Hast du einen Um- oder Ausbau oder eine Bausanierung vor, solltest du bei Verdacht auf Asbest in deiner Immobilie eine Untersuchung beauftragen oder besser gleich einen national geprüften Asbest-Diagnostiker zu Rate ziehen. Stellt sich heraus, dass erhebliche Mengen Asbestfasern freigesetzt werden könnten, dürfen nur anerkannte, speziell ausgebildete Asbestsanierungsunternehmen diese Arbeiten ausführen.
Etwa 20 bis 30 Prozent aller Gebäude enthalten Verputz mit Asbestzuschlägen, besonders häufig bei Spezialputzen (Antikorrosion, Brandschutz, Lärmschutz). Im Grundputz ist der Stoff seltener enthalten als in Deckputz. Vor einer grossflächigen Bearbeitung, Entfernung oder dem Rückbau einer Wand muss der Putz beprobt und analysiert werden. Was genau zu tun ist und wie belasteter Verputz entsorgt werden muss, ist in mehreren SUVA-Factsheets festgelegt: Ein Fachmann sollte dies übernehmen.
Seit dem Zweiten Weltkrieg war Asbest nahezu allgegenwärtig, die Haupteinsatzgebiete waren jedoch schon damals im Bau:
Mindestens ein Viertel der Fliesenkleber für Plättli und Kacheln enthielten Asbestfasern. Das Gros mit etwa 70 Prozent befindet sich noch heute in Form von Faserzementplatten auf Dächern, Hauswänden und in Luftschächten. Heutiges „Eternit“ enthält übrigens kein Asbest mehr, es basiert auf unbedenklichen Fasermaterialien.
Nur eines der über 250 SUVA-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen darf grössere Arbeiten durchführen, vor allem an schwach gebundenem Asbest. Alle erforderlichen Massnahmen beim Arbeiten mit Asbest regelt die „Richtlinie Asbest“ der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS).
Zugelassene Spezialunternehmen zur Schadstoffsanierung sind nicht nur technisch bestens ausgestattet, sondern auch mit den speziellen Vorschriften zum Gesundheitsschutz (Maske, Schutzanzug) der SUVA vertraut, der übrigens auch jede dieser Arbeiten an Asbest-Altlasten zu melden ist.
Ein Asbestsanierer führt bei der Schadstoffsanierung folgende Schritte durch:
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